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Bekanntmachung

über den Beschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
„An der Meininger Straße“ der Stadt Münnerstadt

 

 

Der Stadtrat der Stadt Münnerstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 17.05.2010 beschlossen, dem Bebauungsplan für das Gewerbe- und Sondergebiet „An der Meininger Straße“ gemäß § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern. Diese 6. Änderung des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke Fl.Nr. 6299/3 und 6299/6 der Gemarkung Münnerstadt. Das Grundstück ist bisher als Parkplatz im Bebauungsplan festgesetzt und soll künftig als Sondergebiet für „großflächigen Einzelhandel“ genutzt werden. Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden durch die Straße Fl.Nr. 6301/1

Im Osten durch die Straße Fl.Nr. 6299/4 und
das Grundstück Fl.Nr. 6299/7

Im Süden durch das Grundstück Fl.Nr. 6299/2
und das Grundstück Fl.Nr. 1250

Im Westen durch den Weg Fl.Nr. 6349

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst somit das gesamte Grundstück Fl.Nr. 6299/3 und 6299/6 der Gemarkung Münnerstadt. Die Änderung wird als vorhabensbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB durchgeführt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird verzichtet. Eine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wurde durchgeführt.

 

Münnerstadt, 19. Juli 2010

STADT MÜNNERSTADT

 

 

 

Helmut Blank,
Erster Bürgermeister

 

 

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